Gutes tun. Bleibendes schaffen. Helfen Sie unseren Tieren mit IhremTestament.

Der Tod gehört zum Leben wie die Geburt und das Altern.

Warum also nicht, wenn man schon zu Lebzeiten Tiere liebte, auch über den eigenen Tod hinaus Gutes tun und sogar Bleibendes schaffen.

Ihr Wille zählt.

Entscheiden Sie sich ganz bewußt dafür, unseren Tierschutzverein in Ihrem Testament zu bedenken.

So können Sie Ihre Werte und Vorstellungen an die nächste Generation weitergeben und Tiere über Ihre Lebenszeit hinaus schützen.

Es erfordert Zeit und Ruhe, den eigenen Nachlass zu ordnen. Informationen müssen eingeholt werden, wie der letzte Wille verfasst werden kann. Dabei können Ihnen Ihr Familienanwalt oder der Notar / Notarin behilflich sein.

Ein Testament setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft. Es ermöglicht Ihnen aber, alles nach Ihren Willen, Ihren Wünschen und Vorstellungen zu regeln. Egal ob Sie eine nahestehende Person bedenken oder mit einem Teil Ihres Vermögens den Tieren in Not in unserem Tierheim helfen möchten.

Gestalten Sie mit Ihrem Testament den Fortbestand unseres Tierschutzvereines mit.

Schenken Sie unseren Tieren auch über Ihren Tod hinaus eine gute Versorgung.

Denn mit Ihrer Unterstützung wird es uns auch in Zukunft möglich sein, denen die nicht für sich selber sprechen können, zu helfen.

Sie fragen sich, was bleibt von mir, wenn ich diese Welt verlasse??

Wir sagen Ihnen, etwas ganz wunderbares bleibt: Ihre Tierliebe.

Man kann gar wohl fragen:
Was wäre der Mensch ohne die Tiere?
Aber nicht umgekehrt:
Was wären die Tiere ohne die Menschen?

(Friedrich Hebbel)